Am 25. Juni 2026 stand eine Änderung des Flächennutzungsplans zur Vorbereitung des Bebauungsplans „Katzenfeld“ auf der Tagesordnung der Stadtverodnetenversammlung. Lutz Hiestermann, Vorsitzender unserer Fraktion, hielt dazu folgende Rede:
Wir werden heute der Änderung des FNP zustimmen. Denn es gibt einige Gründe, die für ein RZ und Gewerbegebiet an diesem Standort sprechen – so z. B. die Nutzung der Abwärme und die Nähe zu notwendiger IT- und Energie-Infrastruktur.
Wir möchten aber auch deutlich sagen, dass unsere Zustimmung heute keinesfalls als Zustimmung zu den aktuellen Planungen verstanden werden darf. Bis wir auch dem finalen Bebauungsplan zustimmen könnten, muss noch einiges geklärt und verbessert werden. Wir begrüßen daher auch die Anträge von Volt, die einige unserer Kritikpunkte aus der letzten Beratung im September aufgreifen.
Klärungs- bzw. Änderungsbedarf sehen wir insbesondere beim Thema Strom aus regionalen Erneuerbaren Energien. Dies muss für den Magistrat einer 2035Null-Stadt aus unserer Sicht eine rote Linie sein, insbesondere da das Rechenzentrum allein voraussichtlich mehr Strom verbrauchen wird als ganz Gießen zusammen. D. h. sobald das RZ in Betrieb geht, hat Gießen einen mehr als doppelt so hohen Stromverbrauch. Das sollte in einer 2035Null-Stadt schon mal überlegt werden, welche Konsequenzen dies für die Klimaneutralitätsverpflichtung mit sich bringt. Dies nur mal als Hinweis an die drei Fraktionen, die diesen Beschluss 2019 gefasst haben. Und in der ganzen bisherigen Diskussion ist diese Größenordnung kein einziges Mal überhaupt thematisiert worden.
Sich bei der Bereitstellung des Stroms auf die Bundesgesetzgebung zurückzuziehen, ist nicht ausreichend, denn diese erlaubt den Rechenzentren, den Strom mit billigen Herkunftszertifikaten grün zu waschen. Wie absurd diese Regelung ist, zeigt die Diskussion um ein Rechenzentrum in Maintal, für das ein eigenes riesiges Gaskraftwerk gebaut werden sollte. Das führt die Gesetzgebung und deren Idee ad absurdum.
Weiteren Änderungsbedarf sehen wir auch bei der Nutzung der Abwärme, die in enormen, noch genau zu quantifizierenden Mengen anfallen wird, und bei der wir sehr detailliert nachfragen werden, wieviel tatsächlich im Gießener Wärmenetz aufgenommen werden kann und soll und wieviel als Abwärme in die Umwelt geht und so einen Beitrag dazu leistet, die Weststadt weiter aufzuheizen. Nur wenn die Abwärme auch wirklich weitestgehend und möglichst effizient genutzt wird, kann sie als Argument für die Ansiedlung eines RZ hinzugezogen werden. Ansonsten handelt es sich auch hier mehr um Greenwashing eines enormen Stromverbrauchs. Die aktuell favorisierte Luftkühlung muss daher unbedingt hinterfragt werden.
Auch fehlen Antworten in Bezug auf den Wasserverbrauch und die lokalklimatischen Auswirkungen. Bei den bisherigen bioklimatischen Analysen wurde die trotz der geplanten Abwärmenutzung entweichenden Abwärme nicht berücksichtigt und wie es scheint auch nicht, dass zur Gebäudehöhe auch noch die geplante Aufschüttung von 4 Metern hinzukommt. Die aktuelle Analyse ist daher mangelhaft und muss bis zur Beschlussfassung korrigiert werden.
Bereits im September vergangenen Jahres hatten wir angeregt, als Alternative zur Anhebung der Gebäude um 4 m eine Dammaufschüttung zu prüfen. Wir hoffen daher sehr, dass diese Prüfung heute beschlossen wird. Wenn – wie der Magistrat schreibt – bis zu 20.000 LKW-Fahrten für eine Aufschüttung, die nur das Plangebiet schützen würde, nötig wären, und diese Last von allen Anwohnenden getragen werden muss, halten wir es nur für angemessen und sinnvoll, dass diese dann ebenfalls geschützt werden.
Was wir ebenfalls in der Begründung des B-Plans erwarten, ist eine Aussage des Magistrats zu den voraussichtlichen kommunalen Einnahmen durch das Rechenzentrum.
Es gibt also noch viel für den Magistrat zu tun, um uns von einer Zustimmung auch zum B-Plan zu überzeugen.
Die Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplans können hier im Gremienportal der Stadt eingesehen werden.
