Alle Informationen zum Bebauungsplan und Rechenzentrum „Katzenfeld“ haben wir hier gebündelt zusammengefasst: https://giessen-gemeinsam-gestalten.de/rechenzentrum-katzenfeld/
Am 27. August 2026 stand der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Katzenfeld“ auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung. Lutz Hiestermann, Vorsitzender unserer Fraktion, beantragte die Herunternahme des Punktes von der Tagesordnung und hielt dazu folgende Rede:
Wir sollen heute über einen sehr wichtigen, die Stadt Gießen und insbesondere die Weststadt auf Jahrzehnte hinaus prägenden B-Plan entscheiden, ohne dass uns die hierfür erforderlichen Informationen vorlägen und ohne dass uns als StVV über einen klaren formalen Ablauf die Möglichkeit der Einflussnahme auf den städtebaulichen Vertrag eingeräumt wurde.
Die Antworten auf unsere Fragen, die wir gestern erhalten haben, sind zum einen inkonsistent, nichtssagend und zum Teil einfach schlicht falsch. Sprich, wir müssen hier weiter nachhaken, um die korrekten Antworten des Magistrats zu erhalten. Vorher kann eine Entscheidung nur auf falschen Aussagen in wichtigen Aspekten getroffen werden. Exemplarisch genannt sei hier die Antwort auf die Frage nach der Abwärme. Die Antwort des Magistrats lautet: „Bei einem geschlossenen Kühlkreislauf ist allerdings keine nennenswerte Abgabe der Abwärme in die Umgebung zu erwarten.“ Also entweder, wir haben im Stadtplanungsamt zukünftige Nobelpreisträger für Physik sitzen, die unsere Sicht der Dinge radikal verändern werden, oder unsere Ansprechpersonen haben recht, die uns nach Vorlage der Antworten unisono mitgeteilt haben, dass dies schon rein physikalisch gar nicht möglich sei!
In der Ausschusssitzung wurde uns vom Stadtplanungsamt mitgeteilt, dass die Wärme ja im bevorstehenden BImSch-Verfahren geprüft und geregelt würde. Anfrage beim RP Darmstadt – Wärme spielt beim BImSch-Verfahren keine Rolle und wird auch sonst nicht geprüft oder kontrolliert.
Mit anderen Worten, wenn wir heute den B-Plan beschließen, beschließen wir den Bau eines 34 Meter hohen Riesenföns in der Weststadt, tun aber so, als sei das nicht so. Das ist Vogel-Stauß-Politik zum Nutzen eines Investors, aber sicher nicht zum Nutzen der unmittelbaren Anwohnerinnen und Anwohner.
Da die Mehrheit diesen Antrag ablehnte, folgte später die Aussprache zum geplanten Rechenzentrum. Dazu hielt Lutz Hiestermann folgende Rede:
Die Vorgehensweise bei diesem B-Plan ist ein perfektes Beispiel dafür, was in der Stadtplanung in den vergangenen Jahren in Gießen falsch gelaufen ist.
Statt hier einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit dem seitens des Investors auszuplanenden Vorhaben- und Erschließungsplan zu initiieren, wird der Weg über einen gewöhnlichen B-Plan gewählt, der dann ohne die Beantwortung zentraler Fragen hier mit viel Druck durchs Parlament gebracht wird. Dabei sind alle Merkmale des Vorhabensbezugs erfüllt. Und selbst der Magistrat spricht in seinen Antworten auf unsere Anfrage von „Vorhabenträger“.
Aber ein solches Verfahren war ja nie gewollt – denn dann hätten wir als StadtVV ja über den Durchführungsvertrag viel zu viel Gestaltungsspielraum gehabt, was dem Investor ja nicht zuzumuten gewesen wäre. Und das obwohl bei jeder Gelegenheit jeder Magistrats- oder Koalitionsvertreter den Standort als perfekt geeignet für ein Rechenzentrum preist. Wenn dieser Standortvorteil dann aber auch bei der Stadt ankommen soll, dann hat man plötzlich Angst, dass der Investor abspringen könnte. Das ist absurd. Wohl deshalb behandelt die Stadt ein solch riesiges Projekt in unmittelbarer Nähe zu einer Schule, einer Kita und Wohnbebauung als gewöhnliches Geschäft der laufenden Verwaltung, auf die die Stadtverordneten so wenig Einfluss wie möglich nehmen sollen.
Und anders als in anderen Kommunen bei ähnlichen Projekten durchaus üblich, stehen weder der Vorhabenträger, noch die Stadtwerke Gießen dem Ausschuss Rede und Antwort – eine weitere vertane Chance, um für mehr Akzeptanz auch in der Bevölkerung zu sorgen. Wir hätten viele Fragen gehabt, z. B. wie es sein kann, dass die Stadtwerke das gerade erst eingeweihte über 25 Mio. teure Projekt PowerLahn bauen, das dann verhindert, dass die viel günstigere Abwärme des RZ genutzt wird, wie wir aus den Antworten des Magistrats lernen durften. Und was das eigentlich für die Fernwärmepreise bedeutet, die der Monopolist SWG aufrufen muss, mit massiven Folgen für Mieterinnen und Mieter, aber natürlich auch für Eigenheimbesitzer. Aber nein, obwohl der Magistrat z. B. zum Thema Abwärme offensichtlich nicht sprachfähig ist, besteht ja keine Notwendigkeit, hier mit Sachkundigen solche Themen zu diskutieren.
Es gibt übrigens ganz viele Aspekte, die für ein RZ an diesem Standort sprechen. Wir haben vom OB gehört, wie wichtig dieses Vorhaben für die Stadt Gießen sei – für die Entwicklung des Standorts, für die Stadt an sich etc. Wir stimmen dem grundsätzlich zu. Dies enthebt uns aber nicht der Verantwortung, uns die Planungen genau anzuschauen und die Auswirkungen auf die Weststadt, auf das Kleinklima dort, auf die Fernwärme in Gießen, auf die Infrastruktur … zu beurteilen.
Und – ich sage das hier ganz deutlich: Die beste Lösung für den Investor ist mitnichten automatisch die beste Lösung für Gießen.
Wir haben viele Fragen gestellt, nachdem wir mit einigen hochkompetenten Personen intensiv zusammengesessen und das Projekt und die vorhandenen Unterlagen besprochen haben. Normalerweise hätten die meisten dieser Fragen bereits in den Antragsunterlagen beantwortet werden müssen. Wurden sie aber leider nicht. Auch die gestern erhaltenen Antworten des Stadtplanungsamts lassen leider viele Fragen offen bzw. sind geradezu hanebüchen falsch. Ich habe es vorhin bereits erwähnt.
Exemplarisch genannt sei hier die Antwort auf die Frage nach der Abwärme. Die Antwort des Magistrats, dass keine nennenswerte Abgabe von Abwärme in die Umgebung zu erwarten sei, ist physikalisch gesehen kompletter Unsinn. Die Fernwärme nimmt nur einen kleinen Teil auf, der Rest kann nirgends anders hin, als in die Umgebung. Das hat mir heute noch ein Betreiber von RZ bestätigt.
Wir werden dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen – nicht, weil wir grundsätzlich gegen den Bau eines RZ an dieser Stelle sind, sondern weil
- die Vorgehensweise falsch ist,
- viele Fragen weiterhin unbeantwortet geblieben sind,
- das Vorhaben aus unserer Sicht potenziell deutlich überdimensioniert ist,
- die Abwärmenutzung viel zu gering ausfällt,
- keinerlei Maßnahmen ergriffen wurden, echten EE-Strom einzusetzen etc.
Und weil wir neben den Risiken für die Anwohnenden in der Weststadt durchaus Risiken für andere Unternehmen auch in Gießen sehen, die bei der Dimensionierung dieses RZ ggf. keine Anschlussleistung mehr bekommen können.
Zudem werden wir die Rechtmäßigkeit des Vorgehens unmittelbar rechtlich prüfen lassen und uns hierzu gem. § 63 HGO an den OB bzw. den Magistrat bzw. an die Kommunalaufsicht im Wege der Beanstandung nach § 138 HGO wenden.
Wir beantragen namentliche Abstimmung.
