Zur Stadtverordnetenversammlung am 25. Juni 2026 stellte unsere Fraktion einen Antrag, um den Stadtverordneten künftig ein besseres Arbeiten rund um den jährlichen Finanzhaushalt zu ermöglichen. Im Antrag (kann hier eingesehen werden) geht es insbesondere um diese Punkte:
- Frühzeitige Vorlage des Haushaltsplans
- Wiedereinführung einer Ausschusssondersitzung zum Haushalt
- Einberufung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Nachvollziehbarkeit des Haushalts
Da uns zugesichert wurde, dass es künftig wieder eine Sondersitzung des Hauptausschusses zum Haushalt geben würde, haben wir Punkt zwei unseres Antrags gestrichen. Punkt drei haben wir zurückgezogen, um zunächst die Koalitionsverhandlungen abzuwarten und ihn dann zu beantragen.
Abstimmungsergebnis zu Punkt 1: Mehrheitlich abgelehnt (Ja: LINKE, FDP/FW, Gigg, Volt; Nein: CDU, SPD, GR, AfD, Stv. Prell, Stv. Tepe).
Lutz Hiestermann, Vorsitzender unserer Fraktion, brachte den Antrag mit folgender Begründung ein:
Wenn man manche Situationen von außen betrachtet, sind sie eigentlich ganz einfach und klar.
- Die Verantwortung für den Haushalt liegt bei uns als Stadtverordneten. Das hat sich nicht Gigg ausgedacht, sondern das steht so in der HGO. Magistrat und Stadtverwaltung kommt dabei eine wichtige unterstützende Aufgabe zu.
- Wir verwalten einen HH von rund 400 Mio. €.
- Der Haushalt ist umfangreich, komplex und in seinem Zusammenhänge für uns als Laien nur schwer zu durchdringen.
- Diejenigen, die uns bei der Kontrolle des Haushalts unterstützen sollen, nämlich das Revisionsamt, haben – hessenweit wohl einmalig – bisher schon drei Jahre hintereinander dem Magistrat das Testat verweigert. Wie es für die Folgejahre aussieht, wissen wir noch nicht, aber die öffentlich im Ausschuss getätigte Aussage des Revisionsamtsleiters, dass die Buchführung der Stadt Gießen aus seiner Sicht so „problematisch“ sei, dass er gar nicht anders könne, als das Testat zu verweigern, lässt nichts Gutes erahnen.
- Die fetten Jahre sind vorbei – nachdem wir viele Jahre hintereinander deutliche Überschüsse im zweistelligen Millionenbereich erzielt haben und enorme Rücklagen bilden konnten, reden wir jetzt von jährlichen Fehlbeträgen von 40 bis 60 Millionen €.
Die Aufgabe, vor der wir stehen, könnte also herausfordernder kaum sein. Und – werte Kolleginnen und Kollegen – ich gehöre nicht zu den Menschen, die ihre Verantwortung delegieren, indem sie sich auf das Vertrauen in die Verwaltung und den Magistrat berufen. Dafür ist in den letzten Jahren zu viel passiert, dafür habe ich offen gesprochen zu viele massive Fehler feststellen müssen, als dass ich mich auf diejenigen verlassen würde und könnte, die wir kontrollieren sollen und müssen.
Zeit ist dabei ein entscheidender Faktor bei der Wahrnehmung unserer Verantwortung. Je mehr Zeit wir haben, desto besser können wir die Aufgabe erledigen, desto bessere Fragen können wir formulieren, desto mehr können wir verstehen, in der Fraktion oder interfraktionell kommunizieren, uns extern beraten lassen etc. Das ist ganz sicher im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, deren Geld wir verwalten.
Der Herr Bürgermeister hat in seiner Replik auf meinen Antrag in der Ausschusssitzung zunächst sehr positiv reagiert und artikuliert, dass er die Intention des Antrags absolut nachvollziehen könne und auch unterstützen würde. Aber in Bezug auf die zeitlichen Abläufe sei eine frühere Bereitstellung nicht üblich und auch rechtlich nicht so vorgesehen, deswegen könne dem Antrag nicht zugestimmt werden.
Aber, Herr Wright, ich habe beim Stadtverordnetenbüro noch mal nachgefragt – es gibt auch keine rechtliche Regelung, die eine frühere Bereitstellung als Ende Oktober verbieten würde. Der Haushalt liegt Ende August in der gedruckten Version vor. Ich habe – wie Sie dem Antrag entnehmen können – auch formuliert, dass der Haushalt als nicht-öffentliches Dokument und unter Änderungsvorbehalt bereitgestellt werden kann, so dass die frühzeitige Bereitstellung nur dazu dient, intern mit dem Plan zu arbeiten und nicht dazu, vor der Einbringung durch den Kämmerer eine politische Diskussion zu führen.
Nach der Abstimmung im Ausschuss muss ich wohl davon ausgehen, dass SPD und Grüne wieder gegen den Antrag stimmen werden, genauso wie sie vor einigen Monaten gegen unseren Antrag auf Verbesserung der Kennzahlen im Haushalt gestimmt haben – und damit auch gegen ihre originären Interessen als Stadtverordnete. Dass die CDU im Ausschuss auch gegen unseren Antrag gestimmt hat, nach all den Stunden, die wir gemeinsam im AEA verbracht haben, nach all den Diskussionen, die wir geführt haben, kann ich jedoch nur mit vorauseilendem Koalitionsgehorsam erklären.
Oder anders formuliert, wer unseren Antrag ablehnt, sollte sich fragen, ob er oder sie seine Entscheidung wirklich im Sinne der Gießenerinnen und Gießener trifft, oder im Sinne des Magistrats und der Verwaltung, die wir kontrollieren sollen und müssen. Deckungsgleich ist das meiner Überzeugung nach nicht per se.
Ich bitte daher um Zustimmung.
