Am 17. August 2026 stand unser Antrag auf Abwahl der Stadträtin Gerda Weigel-Greilich auf der Tagesordnung des Hauptausschusses. Lutz Hiestermann, Vorsitzender unserer Fraktion, hielt dazu folgende Rede:
Ich habe bei der Wiederwahl von Frau Weigel-Greilich vor einigen Jahren ausführlich dazu Stellung bezogen, warum ich diese Wiederwahl für falsch hielt. Ich habe viele verschiedene Gründe aufgeführt, die aus unserer Sicht dafürgesprochen hätten, schon damals einen Cut zu machen. Dann wäre uns auch die Diskussion heute erspart geblieben.
Als wir den Antrag in der Juni-Sitzung auf die Tagesordnung bringen wollten, wurde uns von Herr Zörb vorgeworfen, dass dies ein politischer Antrag sei.
Das ist falsch. Es um viel mehr als um Politik. Es geht um die Demokratiekultur in dieser Stadt und um unsere Überzeugung, dass die Dezernentin – und nicht nur sie – dieser Kultur geschadet hat. Und dies ist keine leichtfertig in den Raum geworfene Aussage, sondern ich will und werde dies im Folgenden ausführlich und auf Fakten basierend begründen.
Dazu bitte ich diejenigen, die im November schon Stadtverordnete waren und bei der Sitzung des KUNSEV-Ausschusses anwesend waren, sich an die Diskussion zum Vorhabenbezogener B-Plan GI 04/33 „Schiffenberger Weg 21+23“ zu erinnern.
Mein damaliger Kollege hat die Dezernentin gefragt, ob der dazugehörige Durchführungsvertrag bereits vorliege und er ihn einsehen könne.
Die Dezernentin antwortete, dass dies noch nicht erfolgt sei, dies aber noch vor der StVV erfolgen werde. Und sie führte weiter aus „Und vorher lassen wir auch nicht in die Verträge Einblick nehmen!“ Zitat Ende. Wir sollten uns also mit den auf Seite 5 der textlichen Begründung genannten Eckpunkten zufrieden geben (kein wörtliches Zitat).
Es entspann sich ein längerer Diskurs, den ich gerne wörtlich zur Verfügung stellen kann, weil wir ihn auch in unserer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Dezernentin beim RP dokumentiert haben.
Die Quintessenz dieser Kommunikation lässt sich in zwei Punkten zusammenfassen:
- Der Vertrag ist noch nicht unterschrieben.
- Wir lassen in den Vertrag keinen Einblick nehmen.
Und hierzu ist jetzt folgendes zu sagen:
Zu 1)
Dass der Vertrag noch nicht unterschrieben war, war eine glatte Lüge der Dezernentin. Herr Rippl hat Akteneinsicht genommen – und siehe da, der Durchführungsvertrag war bereits eine Woche vor der Ausschusssitzung unterschrieben worden. Vom Projektträger, der Dezernentin und dem Herrn Oberbürgermeister, der im Übrigen in der Ausschusssitzung anwesend war und seine Magistratskollegin nicht korrigiert hat.
Zu 2)
Hier haben wir es mit einem weiteren Fall von Selbstermächtigung der Dezernentin bzw. des Magistrats zu tun. Es ist nämlich mitnichten so, dass ein solche wichtiger Vertrag unter „laufendes Verwaltungshandeln“ fällt, wie uns die Dezernentin immer wieder Glauben gemacht hat.
Aber nachdem nun klar war, dass uns die Dezernentin bewusst angelogen hatte und wir uns nach ihrem Motiv dazu gefragt haben, haben wir Expertinnen hinzugezogen, um eine fundierte Einschätzung zu bekommen.
So schreibt der Hessische Städtetag in einer Stellungnahme: „Demnach hätte der Durchführungsvertrag, vorlegt werden oder bei der Beschlussfassung aufgenommen werden müssen, dass der Vertrag noch nicht vorliegt. Dann obliegt es der Stadtverordnetenversammlung, ob sie dem Magistrat vertraut und den Beschluss auch ohne den Durchführungsvertrag beschließt und den Magistrat beauftragt, diesen entsprechend der Vorgaben zu erstellen.“
Dies ist beides nicht erfolgt, wobei es ja nur die eine Variante gab, uns den Vertrag vorzulegen, da er ja bereits unterschrieben war.
In ihrer zusätzlichen Rolle als Zweite Vizepräsidentin des Hessischen Städtetags hätte sich Frau Weigel-Greilich vielleicht einmal mit den juristisch bewanderten Personen dort ins Benehmen setzen sollen!
Der Rechtsamtsleiter einer bayerischen Großstadt hat uns mitgeteilt, dass bei Ihnen der Ablauf folgendermaßen ist:
- Generell erfolgt sowohl bei vorhabenbezogenen als auch normale B-Plänen eine Vorberatung der städtebaulichen Verträge bzw. der Durchführungsverträge im Hauptausschuss, ggf flankierend auch im Planungsausschuss.
- bei Vorhabenbezogenen Bebauungsplänen) erfolgt die Beschlussfassung des Plenums über den Durchführungsvertrag in einem vorgezogenen nicht öffentlichen Tagesordnungspunkt (idR im Wortlaut abgedruckt) und anschließend in öfftl Sitzung mit dann bestehender Kenntnis der Räte erst der Satzungsbeschluss
- bei normalen Bebauungsplänen, die von städtebaulichen Verträgen mit wesentlichen Inhalten bestimmt werden, erfolgt die Beschlussfassung über den Vertrag bereits zum Auslegungsbeschluss und nicht erst zum Satzungsbeschluss. D.h. ohne beschlossenen Vertrag keine Auslegung!
- Damit sind vor dem Satzungsbeschluss neben den Festsetzungen in jedem Fall auch alle sonstigen Eckpunkte (im Wortlaut) klar.
Meine Damen und Herren, das nenne ich mal demokratische Kultur!!!
Und unsere Rechtsberatung hat den Fall ebenfalls untersucht, und kommt dabei zu folgendem Ergebnis:
- Dem Durchführungsvertrag muss die Gemeindevertretung zustimmen. Dabei handelt es sich wegen des planerischen Charakters nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung.
- Es ist Aufgabe des Magistrats, hierzu eine Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vor der Beschlussfassung über den Satzungsbeschluss herbeizuführen, wozu er auch den Vertragsentwurf vorzulegen hat. Das ist schlicht der von Gesetzes wegen vorgesehene Ablauf und hat mit Vertrauen nichts zu tun.
- Der Durchführungsvertrag ist vor dem Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu schließen. Wenn die Stadtverordnetenversammlung dagegen nur grundsätzlich über das Vorhaben beschließt, dann reicht dies nicht aus.
- Hat die Stadtverordnetenversammlung dagegen nicht vor der Unterzeichnung des Durchführungsvertrages und vor dem Beschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan dem Durchführungsvertrag zugestimmt, so hat dies folgende Auswirkungen:
Der Durchführungsvertrag ist schwebend unwirksam.
Schlussfolgernd führt die Kanzlei aus:
Wenn es in Gießen tatsächlich Praxis ist, dass die Stadtverordnetenversammlung nie, zumindest nicht vorher, über die Inhalte der Durchführungsverträge in Kenntnis gesetzt wird und ihre Zustimmung dazu gibt, dann scheint es mir so zu sein, dass alle Ihre vorhabenbezogenen Bebauungspläne und die dazugehörigen Durchführungsverträge ein großes Problem haben.
Und hinzu kommt:
Sie werfen meiner Meinung nach auch ein neues Licht auf die Beurteilung des Regierungspräsidiums in Bezug auf die Dienstaufsichtsbeschwerde, da es für die Wirksamkeit des Satzungsbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung in höchstem Maße auf die Frage ankam, ob, wann und in mit welchem Inhalt der Durchführungsvertrag geschlossen wurde. Hierüber darf der Magistrat die Stadtverordnetenversammlung nicht im Unklaren lassen oder gar die Unwahrheit sagen.
Werte Kolleginnen und Kollegen,
Ich hoffe und denke, dass Sie jetzt nachvollziehen können, weswegen unser Antrag viel mehr ist als ein politisch motivierter Antrag.
Es geht um die Glaubwürdigkeit des Magistrats, es geht um Vertrauen in dessen Arbeit, das hier massiv erschüttert wurde, es geht – ich habe es am Anfang meiner Rede gesagt – um die Demokratiekultur in dieser Stadt.
- Wenn wir es als normal erachten, dass eine Dezernentin auf eine eindeutige Frage einen Stadtverordneten anlügt und der Oberbürgermeister daneben sitzt und wider besseres Wissen nicht einschreitet,
- wenn wir kein Problem damit haben, dass wir als Stadtverordnete in unseren demokratischen und gesetzlichen verankerten Informations-, Kontroll- und Entscheidungsrechten massiv eingeschränkt werden,
- wenn die Stadt ihr Selbstverständnis als Ermöglicherin für Investoren derart unverblümt über die demokratischen Rechte der StV stellt.
dann stellt sich für mich die Frage, wozu wir das Ganze hier noch benötigen. Aber tun bitte nicht so, als wäre dies eine funktionierende Demokratie, denn dann ist das Ganze hier nicht viel mehr als überholte Folklore.
Aber dann frage sich bitte auch niemand, woher die Politikverdrossenheit in diesem Land kommt.
