Neue Stellplatzsatzung auf den Weg gebracht

Die Gießener Stellplatzsatzung regelt, wie viele Stellplätze beim Bau einer Immobilie durch den Bauträger auf dem Grundstück errichtet werden müssen. So müssen die Hochschulen nach dieser Regelung z.B. einen Stellplatz pro drei Studierenden schaffen. Da das Vorhandensein von Stellplätzen den Kfz-Verkehr überhaupt erst anzieht und auf diese Weise weitreichende städtebauliche und verkehrliche Folgen hat, haben wir einen Vorschlag erarbeitet, um diese Zwänge zu reduzieren und gleichzeitig die Schaffung von Radabstellplätzen zu stimulieren. In Zeiten von sich wandelnden Innenstädten, angespannten Wohnungsmärkten und der ganz klaren Notwendigkeit, die Mobilität klimagerecht auszurichten, bedarf es einer intelligenten und flexiblen „Mobilitätsmanagement-Satzung“ statt einer Satzung zur zusätzlichen Förderung des Kfz-Verkehrs. Wir sind froh, dass die Koalition dies ähnlich sieht, auch wenn sie dann nicht den Mut hatte, unseren Vorschlag direkt anzunehmen. So wurde der Magistrat mit der Prüfung beauftragt, deren Ergebnis im Rahmen einer interfraktionellen Arbeitsgruppe beraten werden soll. Unseren Antrag könnt ihr hier lesen.