Problematischer „Wahlcheck“ der Allgemeinen

Gestern hat die Allgemeine einen Fragebogen veröffentlicht, mit dem alle 12 antretenden Listen zu 30 Fragen mit einem einfachen Ja/Nein/Neutral antworten sollten. Wir waren mit dieser stark vereinfachten Form nicht glücklich. Wir können zwar das Problem, die umfangreichen Wahlprogramme lesergerecht aufzubereiten, nachvollziehen, halten eine zu starke Vereinfachung jedoch für kontraproduktiv. Unsere Welt und damit auch die Kommunalpolitik, ist zu komplex geworden, als das man solch einfache Antworten geben kann, bzw. sollte. Bei einigen Fragen haben wir uns daher geweigert eine Antwort zu geben, da wohl jede Antwort zu Missverständnissen geführt hätte. Im Folgenden möchten wir daher auf diese Fragen etwas näher eingehen, insgesamt aber auch auf unser Wahlprogramm verweisen.  

Neubaugebiete planen?

In Gießen stehen kaum noch größere Flächen für eine Wohnbebauung zur Verfügung. Eine Bebauung im Außenbereich, wie beispielsweise der landwirtschaftlichen Flächen rund um die Hardthöfe, lehnen wir entschieden ab. Diese wurden jedoch vom Magistrat in den Entwurf des neuen Regionalplans für Mittelhessen aufgenommen, ohne dass die Stadtverordnetenversammlung vorab darüber informiert gewesen wäre. Die Ablehnung von Neubaugebieten durch die Grünen überrascht uns daher sehr, war es doch deren Dezernentin Weigel-Greilich, die für die Aufnahme in den Regionalplan gesorgt hat.

Priorität zur Wohnraumschaffung muss daher die Aktivierung von bisher ungenutztem Wohnraum sowie eine verträgliche Nachverdichtung haben.

Kostenloser ÖPNV?

Auch wenn wir sehr mit der Idee eines kostenlosen ÖPNV sympathisieren, halten wir deren Umsetzung in der kommenden Legislaturperiode für unrealistisch. Die knappen Finanzmittel sollten aus unserer Sicht zunächst für den Ausbau des ÖPNV genutzt werden. Eine engere und verlässlichere Taktung sehen wir als wichtiger für die Akzeptanz an. Die gezielte Unterstützung von einzelnen Zielgruppen, z.B. über den Gießen Pass, halten wir hingegen für essentiell.

Adenauer-Brücke instand setzen?

Dass die Adenauer-Brücke sanierungsbedürftig ist und die Sicherheit zu jeder Zeit gewährleistet werden muss, versteht sich von selbst. Da die Pläne des Magistrats jedoch weit über eine Sanierung hinausgehen und einen Ausbau auf vier Fahrspuren für den Autoverkehr vorsehen, konnten wir bei dieser Frage nicht einfach mit „Ja“ antworten.

Ein vierspuriger Ausbau würde nur weiteren zusätzlichen Pkw-Verkehr erzeugen, den der Anlagenring nicht aufnehmen kann (und eine 2035Null-Stadt, die den Pkw-Verkehr massiv reduzieren will bzw. muss, noch viel weniger). Diese mindestens siebenstelligen Mittel sollten besser in den ÖPNV und andere notwendige Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen fließen.

Grünberger Straße sanieren?

Teile der Grünberger Straße sind definitiv sanierungsbedürftig und es fehlt eine durchgehende und sichere Radinfrastruktur. Die Grünberger Straße könnte jedoch Teil des RegioTram-Netzes werden, wodurch erneut Baumaßnahmen durchgeführt werden müssten. Wir halten es daher für effizienter, eine Entscheidung über die RegioTram abzuwarten. Leider hat der Magistrat in der letzten Legislaturperiode viel Zeit ungenutzt verstreichen lassen, die Machbarkeitsstudie zur RegioTram immer wieder für „kommendes Jahr“ angekündigt, aber erst zum Beginn des Wahlkampfes den Auftrag vergeben.

Autofrei innerhalb des Anlagenrings?

Wir möchten die Innenstadt innerhalb des Anlagenrings weitgehend vom Lärm, den Abgasen und dem Platzverbrauch des motorisierten Individualverkehrs befreien. Das bedeutet jedoch nicht, dass künftig gar keine Autos mehr einfahren dürfen sollen. Die Erreichbarkeit für mobilitätseingeschränkte Menschen muss weiterhin gegeben sein.

Grundsteuer senken?

Hier haben wir mit „Nein“ geantwortet, da eine Absenkung zwar wünschenswert wäre, aufgrund des sehr hohen strukturellen Defizits Gießens in den kommenden Jahren aber nicht durchführbar erscheint. Der Verzicht auf Steuereinnahmen wäre gleichbedeutend mit weniger Spielraum für Investitionen, z. B. in Klimaschutz, und für Zuschüsse z. B. für Kultur und Sport.

Vier oder mehr verkaufsoffene Sonntage?

Auf diese „oder-Frage“ hatten wir mit „vier“ geantwortet. Daraus wurde in der Zeitung ein „Ja“. Das Hessische Ladenöffnungsgesetzt erlaubt aus gutem Grund nur maximal vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr, an denen weitere Regelungen greifen. Mehr ist weder rechtlich möglich, noch gegenüber den betroffenen Angestellten zu rechtfertigen.