Am 24. September 2026 stand der Antrag des Magistrats auf eine überplanmäßige Auszahlung des Jugendamts in Höhe von 4,5 Millionen Euro auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung. (Die Vorlage kann hier eingesehen werden.) Lutz Hiestermann, Vorsitzender unserer Fraktion, hielt dazu folgende Rede:
Ich möchte begründen, warum wir der vorgelegten überplanmäßigen Aufwendung (ÜPL) nicht zustimmen können.
Der Hauptgrund besteht darin, dass mich der Vorschlag des Magistrats zur Gegenfinanzierung zum wiederholten Mal irritiert.
Ich kann nicht nachvollziehen, warum man Mehrausgaben in Höhe von 4,5 Millionen € mit Minderaufwendungen bei den umAs gegenfinanzieren kann, die man nur hat, weil man viel zu hoch geplant hat, und denen wiederum keinerlei Erträge gegenüberstehen. Das Schöne dabei ist, dass ich mit meiner Irritation nicht alleine bin – auch einige andere Kolleginnen und Kollegen können das genauso wenig nachvollziehen, wie ich nach der letzten Ausschusssitzung in Gesprächen festgestellt habe.
Zumal der Leiter der Kämmerei zugegeben hat, dass die Gegenfinanzierung aus dem umA-Topf lediglich „virtuell“ ist (Anmerkung: kein wörtliches Zitat), und dass wir daher den Nachtragshaushalt benötigen. Eine Luftbuchung sozusagen.
Aus meiner Sicht bedeutet das nichts anderes, als dass der Magistrat bereits in der Vergangenheit kaschiert hat, wie er zusätzliche Aufwendungen, die er durch vermeintliche Mittel aus dem umA-Topf gegenfinanziert hat, wirklich finanziert hat. Mit Haushaltwahrheit und -klarheit hat das aber so gar nichts zu tun. Und ich verstehe nicht, warum die Kommunalaufsicht das durchgehen lässt.
Unabhängig davon habe ich in der Ausschusssitzung mit einer gewissen Verwunderung wahrgenommen, mit welcher Gelassenheit der Bürgermeister eine Ausgabensteigerung von über 80 % in vier Jahren mit der Bemerkung beiseitegeschoben hat, ich hätte bei meinem Hinweis auf diese massive Steigerung (die er selbst nicht kommentiert hat) unterschlagen, dass diese ja immer haushalterisch hätte aufgefangen werden können in den vergangenen Jahren.
Das ist zwar so, allerdings hat das eine mit dem anderen erst einmal nichts zu tun. Denn ich hoffe wir sind uns darin einig, dass eine derart massive Steigerung der Aufwendungen ein enormes Risiko und eine enorme Belastung für den städtischen Haushalt darstellt. Und natürlich bin ich mir sehr wohl bewusst, dass diese Kostensteigerungen keine Gießener Besonderheit sind, dass die Kommunen unterfinanziert sind, dass wir verpflichtet sind, diese Kosten zu übernehmen, und dass sich hinter diesen Kosten viele, häufig schwere Einzelschicksale von Kindern und Jugendlichen verbergen, denen geholfen werden muss und soll. Und ich bin allen Mitarbeitenden im Jugendamt herzlich dankbar für die Arbeit, die sie geleistet haben und täglich leisten.
Aber das enthebt uns als Verantwortliche für den Haushalt doch nicht von unserer Pflicht, dort ein bisschen genauer hinzuschauen. Und ich bin dann schon ein wenig überrascht, dass mir der damalige Leiter des Jugendamts auf meine Anfrage hin, mir doch für die verschiedenen Kostenstellen die Ist-Zahlen der vergangenen Jahre zur Verfügung zu stellen, diese mit dem schriftlichen Hinweis verweigert hat, „dass diese in dem Format der Mittelanmeldung für die Jahre 2022-2024 nicht vorlägen und dass in der Haushaltsdatenbank lediglich die Planansätze der Vorjahre abgebildet würden.“
Angesichts der Bedeutung der Summen, von denen wir hier sprechen, scheint mir das dann doch ein wenig dünn – und wir werden dort entsprechend nachhaken.
Ich bin auch weiterhin sehr überrascht, dass es nicht möglich sein soll, in den ÜPLs für die jeweiligen Kostenstellen die ursprünglichen Ansätze reinzuschreiben. Diese Daten liegen selbstverständlich vor, und es erschließt sich mir nicht, warum wir als Haushaltsverantwortliche diese Zahlen nicht per se bekommen. Und die Reaktion des Bürgermeisters auf meine entsprechende Nachfrage, dass er dann zukünftig wieder weniger Informationen liefern werde, lässt tief blicken. Lang lebe das Herrschaftswissen!
